Wer kann Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen?
Auf einen Blick
Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen Menschen mit Behinderungen, wenn sie Hilfe benötigen.
Behinderung
Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen nur Menschen mit Behinderungen. Es gibt körperliche, geistige und seelische Behinderungen. Eine Behinderung liegt vor, wenn eine Person eine Einschränkung hat und deswegen seine Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt ist. Teilhabe an der Gesellschaft heißt: Jemand mit Behinderung soll genauso gut am Leben teilnehmen, wie ein Mensch ohne Behinderung.
Hier sind Beispiele für Behinderungen:
- Wenn ein Mensch für lange Zeit im Rollstuhl sitzt, hat er oft eine körperliche Behinderung.
- Wenn ein Mensch wegen ADHS Probleme hat, hat er oft eine seelische Behinderung.
- Wenn ein Mensch Trisomie 21 hat (das kennen viele auch als „Down-Syndrom“), dann hat er oft eine geistige Behinderung.
Manche Menschen haben auch eine Kombination von mehreren Behinderungen.
Beachte:
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- Eine Behinderung liegt nur vor, wenn die Person mehr als 6 Monate diesen Zustand hat.
Ein Beispiel: Wenn sich eine Person den Fuß gebrochen hat, muss sie manchmal für 4 Wochen im Rollstuhl sitzen. Danach kann sie wieder laufen. Diese Person ist krank, sie hat aber keine Behinderung. - Eine Behinderung liegt nur vor, wenn eine Person wegen ihrer Einschränkung nicht oder nicht so gut am Leben teilnehmen kann.
- Eine Behinderung liegt nur vor, wenn die Person mehr als 6 Monate diesen Zustand hat.
Feststellung einer Behinderung
Woher weiß ich denn, ob ich eine Behinderung habe? Zunächst untersuchen Ärzte, ob du eine Beeinträchtigung hast. Manchmal wird eine Beeinträchtigung direkt nach der Geburt festgestellt. Man kann auch erst später eine Beeinträchtigung bekommen. Es gibt ganz unterschiedliche Tests, um herauszufinden, ob jemand eine Beeinträchtigung hat. Diese Tests werden von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Manchmal sind auch Psychologen dabei. Das Ergebnis der Ärzte nennt man Diagnose.
Mit Hilfe der Diagnose beurteilt die Behörde, ob eine Behinderung vorliegt.
Wenn du Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen möchtest, musst du aber noch keine Diagnose haben. Die Behinderung kann später festgestellt werden. Wenn eine Behinderung festgestellt wird, kannst du Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen.
Bedarf
Leistungen bekommst du nur, wenn du einen Bedarf hast. Das bedeutet, du bekommst nur Hilfe, die du auch brauchst und auch nur so viel Hilfe und so lange Hilfe, wie du sie brauchst.