Hilfen zur Erziehung
Auf einen Blick
Hilfen zur Erziehung bekommen Eltern, wenn sie Schwierigkeiten bei der Erziehung ihrer Kinder haben. Die Hilfe sieht dann so aus, dass es Unterstützung für die Kinder und Jugendlichen gibt.
Unten auf der Seite findest du auch einen Podcast zu diesem Thema. Hör mal rein!
Einführung
Die Pflege und Erziehung von Kindern ist die Aufgabe der Eltern. Eltern müssen ihre Kinder so erziehen, dass sie Verantwortung für sich selbst übernehmen und gut in der Gemeinschaft leben können. Wenn Eltern – aus welchem Grund auch immer – das nicht schaffen oder nicht wollen, übernimmt der Staat die Verantwortung.
Zuerst versucht der Staat, den Eltern zu helfen und sie zu unterstützen, damit sie ihre Erziehungspflichten erfüllen können. Wenn das nicht reicht, kann der Staat die Rechte der Eltern einschränken. Die Regeln zu den Hilfen zur Erziehung setzen diesen Auftrag um und beschreiben, welche Unterstützung Eltern bekommen, wenn sie allein ihre Erziehungspflichten nicht gut erfüllen können.
Eure Rechte und Pflichten als Eltern
Die Rechte und Pflichten von Eltern sind gesetzlich festgelegt.
Ihr habt das Recht, Eure Kinder so zu pflegen und zu erziehen, wie Ihr es für richtig haltet. Außerdem habt Ihr Vorrang vor anderen, die erziehen könnten (z.B. Erzieherinnen und Erzieher in der Kita, Lehrerinnen und Lehrer usw.)
Dieses Grundrecht gilt aber nur, wenn Ihr als Eltern sich auch wirklich um die Pflege und Erziehung kümmert.
Vernachlässigen Eltern ihr Kind, können sie sich nicht auf dieses Recht berufen. Die Verfassung macht deutlich, dass das Recht der Eltern zur Pflege und Erziehung auch eine Pflicht ist. Diese Verbindung von Recht und Pflicht unterscheidet das Elternrecht von anderen Grundrechten. Das Grundgesetz schützt Eure freie Entscheidung als Eltern, wie Ihr Eure Verantwortung übernehmen wollt. Es schützt Euch aber nicht, wenn Ihr Eure Verantwortung vernachlässigt oder nicht wahrnehmt.
Wenn Eltern ihre Aufgabe nicht erfüllen, greift der Staat ein. Er ist laut Grundgesetz berechtigt und verpflichtet die Pflege und Erziehung des Kindes sicherzustellen.
Zuerst versucht der Staat, Euch als Eltern zu helfen und zu unterstützen, damit Ihr wieder richtig die Verantwortung für Euer Kind übernehmen könnt. Wenn das aber nicht ausreicht, kann der Staat Euch vorübergehend oder dauerhaft das Recht zur Erziehung und Pflege des Kindes wegnehmen. In diesen Fällen muss der Staat dafür sorgen, dass das Kind unter guten Bedingungen aufwächst.
Wer hat Anspruch auf Hilfen zur Erziehung?
Eltern
Ihr als Eltern habt Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Der Grundgedanke dieser Regelung ist, dass ihr durch diese Unterstützung bei der Erziehung gestärkt werden sollt. So könnt ihr besser euer Kind fördern und ihm helfen, sich gut zu entwickeln.
Ihr müsst die Hilfe nicht offiziell beantragen. Ihr müsst dem Jugendamt aber sagen, dass ihr die Hilfe braucht und erhalten wollt. Es reicht also, wenn ihr als Eltern klar sagt, dass ihr die Unterstützung bei der Erziehung möchtet.
Kinder und Jugendliche haben keinen eigenen Anspruch
Kinder und Jugendliche haben kein eigenes Recht auf Hilfe zur Erziehung und können deshalb keinen Antrag darauf stellen. Sie sind auch nicht offiziell die Empfänger der Hilfe, obwohl sie oft diejenigen sind, die die Hilfe brauchen und bekommen, vor allem in stationären Einrichtungen.
Das Problem dabei ist, dass Kinder und Jugendliche keine Hilfe bekommen, wenn ihre Eltern, die das Sorgerecht haben, die Hilfe ablehnen. Die Hilfe kann erst dann gegeben werden, wenn das Familiengericht den Eltern das Sorgerecht teilweise oder ganz entzieht. Das passiert aber nur, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Wenn es (noch) keine Gefährdung gibt und die Eltern keine Hilfe wollen, gibt es keine Möglichkeit für das Kind oder den Jugendlichen, die Hilfe zu bekommen.
Vormund und Pfleger
Wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, hat der Vormund oder die Vormundin das Recht auf Hilfe zur Erziehung.
Interessenskonflikte
Wenn der Vormund oder die Vormundin gleichzeitig beim Jugendamt arbeitet, kann es zu einem Konflikt kommen. Das bedeutet, dass der Vormund oder die Vormundin möglicherweise die Interessen des Kindes nicht angemessen vertreten kann.
In so einem Fall kann jede Person, zum Beispiel auch Mitarbeiter aus Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegeeltern, ein Verfahren anstoßen, um das Problem zu lösen.
Das Familiengericht soll mit einem solchen Verfahren dann sicherstellen, dass der Vormund oder die Vormundin nur das Wohl des Kindes bei Entscheidungen berücksichtigt. Das Familiengericht hat verschiedene Möglichkeiten, um das zu erreichen. Es kann den Vormund oder die Vormundin beraten und bei Fehlverhalten mit Anweisungen oder Verboten eingreifen. Das Gericht kann den Vormund oder die Vormundin auch entlassen, wenn das nötig ist.
Auch bei Einzelvormündern kann es vorkommen, dass sie nicht richtig im Interesse des Kindes handeln. Die oben genannten Regeln gelten in solchen Fällen ebenfalls.
Wann ist Hilfe zur Erziehung notwendig?
Hilfe zur Erziehung wird gebraucht, wenn eine Erziehung, die dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entspricht, nicht gewährleistet ist.
Die Hilfe zur Erziehung kann und sollte also in Anspruch genommen werden, bevor es zu einer „Kindeswohlgefährdung“ und zu einem Eingreifen des Staates kommt.
Wie können Hilfen zur Erziehung aussehen?
Wie die Hilfe aussieht, richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf des einzelnen Kindes oder Jugendlichen. Therapeutische und pädagogische Leistungen können mit sozialpädagogischen Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen kombiniert werden.
Es kann jede Hilfe gewährt werden, die im Einzelfall passend ist und den Bedarf deckt.
Hör mal rein!
In unserem Podcast wird das Thema ausführlich erklärt.