Landeserziehungsgeld

Auf einen Blick

Landeserziehungsgeld bekommt man nur, wenn man in dem Bundesland Sachsen wohnt. Das Geld ist für Eltern, die Zeit haben möchten, um sich um ihr Kind zu kümmern.

Unten auf der Seite findest du auch einen Podcast zu diesem Thema. Hör mal rein!

Was ist das Landeserziehungsgeld?

Das Landeserziehungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Bundesland Sachsen. Es richtet sich an Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben und ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Das Geld ist eine freiwillige Leistung und hilft Eltern, die in Sachsen leben.

Wer hat Anspruch auf Landeserziehungsgeld?

Ihr als Eltern könnt Landeserziehungsgeld bekommen, wenn Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Familie muss in Sachsen leben, das heißt, Euer Hauptwohnsitz oder dauerhafter Aufenthaltsort muss in Sachsen sein.
  • Das Kind muss im gleichen Haushalt wie Ihr leben, und Ihr müsst das Sorgerecht haben.
  • Ihr müsst Euer Kind selbst betreuen, ohne staatlich geförderte Betreuung (z. B. in einer Kita oder bei einer Tagespflege).

Wichtig: Die Eltern dürfen während der Zeit, in der sie das Landeserziehungsgeld erhalten, nur wenig arbeiten – höchstens 30 Stunden pro Woche.

Wie viel Landeserziehungsgeld bekommt man?

Die Höhe des Landeserziehungsgeldes hängt davon ab, wie viele Kinder Ihr als Eltern habt:

  • Für das erste Kind gibt es 150 Euro im Monat.
  • Für das zweite Kind gibt es 200 Euro im Monat.
  • Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro im Monat.

Wichtig: Es handelt sich um eine einkommensabhängige Leistung, das heißt, das Einkommen der Eltern spielt eine Rolle.

Wie lange bekommt man Landeserziehungsgeld?

Das Landeserziehungsgeld wird in der Regel zwischen dem zweiten und dritten Geburtstag des Kindes ausgezahlt. Wie viele Monate man es bekommt, hängt von der Anzahl der Kinder ab:

  • Für das erste und zweite Kind wird es für neun Monate gezahlt.
  • Ab dem dritten Kind wird es für zwölf Monate gezahlt.

Wichtig: Wenn die Eltern ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in eine staatlich geförderte Betreuung geben, zum Beispiel eine Kita, verkürzt sich die Zeit, in der sie das Landeserziehungsgeld bekommen.

Eltern können das Landeserziehungsgeld auch schon ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes beziehen, also nach dem ersten Geburtstag. Das geht aber nur, wenn sie kein Elterngeld mehr bekommen.

Wie beantragt man das Landeserziehungsgeld?

Das Landeserziehungsgeld muss schriftlich beantragt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist nur für den Monat vor der Antragstellung möglich. Wenn Eltern das Geld also im August beantragen, können sie es noch rückwirkend für Juli bekommen.

Tipp: Den Antrag sollte man schriftlich und frühestens drei Monate vor Beginn der geplanten Leistungszeit stellen. Die zuständige Stelle ist die Elterngeld- oder Erziehungsgeldstelle am Wohnort. Unter diesem Linkkann die zuständige Stelle herausgesucht werden.

Landeserziehungsgeld und andere Leistungen

Das Landeserziehungsgeld ist eine zusätzliche Unterstützung. Es wird nicht auf andere Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe angerechnet. Das heißt, Eltern bekommen das Landeserziehungsgeld zusätzlich zu diesen Leistungen.

Hör mal rein!

In unserem Podcast wird das Thema ausführlich erklärt.