Umgangsrecht

Auf einen Blick

Eltern dürfen Umgang mit ihrem Kind haben. Umgang heißt, dass man in Kontakt ist, sich trifft und miteinander Zeit verbringt.

Wenn die Eltern getrennt sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie beide Eltern Umgang mit ihrem Kind haben können.

Unten auf der Seite findest du auch Podcasts zu diesem Thema. Hör mal rein!

Umgangsrecht von Eltern und Kindern

Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Umgekehrt hat jeder Elternteil ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Umgang heißt, dass man in Kontakt ist, sich trifft und miteinander Zeit verbringt.

Wenn von Elternteil die Rede ist, meint das Gesetz nicht die Personen, die biologisch die Eltern sind. Es meint die rechtlichen Eltern. Manchmal ist der biologische Vater nämlich nicht der rechtliche – man könnte auch sagen der „offizielle“ Vater. Mehr dazu erfährst du hier.

Einigung über den Umgang

Die Regel ist, dass die Eltern sich selbst einigen, wer wann und wie Umgang mit dem Kind hat. Der Staat mischt sich nicht ein, wenn es nicht notwendig ist.

Wohlverhaltensklausel

Wenn Eltern sich Scheiden lassen oder Trennen sollen sie sich so verhalten, dass der Umgang mit dem Kind für die jeweils andere Person weiter gut möglich ist.

Ausgestaltung des Umgangsrechts

Die Ausgestaltung des Umgangsrechts bestimmen die Eltern. Das gilt solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Die Grenze ist also, dass es dem Kind dabei gut geht.

Nach einer Trennung oder Scheidung gibt es verschiedene Modelle des Umgangs:

  • Das Kind wohnt bei einem Elternteil und verbringt beim anderen regelmäßig einige Tage. Meistens ist die Mutter der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (Residenzmodell).
  • Beide Eltern sorgen im selben Umfang für das Kind. Alle Zeiten werden etwa zur Hälfte aufgeteilt (Wechselmodell).
  • Das Kind bleibt in der vormals gemeinsamen Wohnung. Die Eltern wohnen abwechselnd mit ihm. Nicht das Kind sondern die Eltern ziehen regelmäßig um (Nestmodell).
  • Beide Eltern leben auch nach der Trennung weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung und kümmern sich gemeinsam um das Kind (Familien-WG).
  • Ein Partner lebt mit dem Kind zusammen. Der andere Partner kommt regelmäßig für einige Stunden zu Besuch (Besuchsmodell).

Streit über das Umgangsrecht

Können sich Eltern nicht über den Umgang mit dem Kind einigen, kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangsrechtes und seine Ausübung entscheiden. Die Gerichte entscheiden in jedem Einzelfall, was am Besten ist.

Auswirkungen auf Unterhalt und staatliche Leistungen

Wenn das Kind die meiste Zeit bei einem Elternteil lebt, muss der andere Elternteil dem Kind meistens Unterhalt zahlen. Unterhalt ist eine Geldzahlung, die den Lebensbedarf des Kindes sichern soll.

So ist dafür gesorgt, dass beide Eltern noch für das Kind da sind. Der eine Teil durch die Versorgung zu Hause und die Erziehung und der andere Teil durch finanzielle Unterstützung.

Wird zu Unrecht kein Unterhalt gezahlt, kann der andere Elternteil Unterhaltsvorschuss erhalten. Das ist eine staatliche Geldzahlung, die den fehlenden Unterhalt ausgleichen soll.

Einschränkung und Ausschluss des Umgangsrechts

Das Umgangsrecht kann nur in Ausnahmefällen ganz ausgeschlossen werden. Dies kommt zum Beispiel bei Fällen von Kindeswohlgefährdung durch Gewaltanwendung gegenüber dem Kind oder Missbrauchsfällen in Frage.

Auskunftsrecht

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil verlangen, dass er Auskunft darüber erhält, was bei dem Kind los ist.

Umgangsrecht weiterer Bezugspersonen

Auch andere Personen als die Eltern können ein Umgangsrecht haben.

Großeltern, Geschwister, enge Bezugspersonen

Großeltern, Geschwister und enge Bezugspersonen haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Kindeswohl dient, also gut für das Kind ist.

Leiblicher nicht rechtlicher Vater

Wenn ein Mann der rechtliche (also „offizielle“) Vater ist und ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, hat er ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient.