Inobhutnahme
Auf einen Blick
Wenn es Dir bei Deinen Eltern nicht mehr gut geht oder Du dort in Gefahr bist, kann das Jugendamt dir helfen. Das Jugendamt kann Dich dann zu einer Person oder einer Einrichtung bringen, wo Du bleiben kannst und sicher bist.
Du kannst dem Jugendamt auch Bescheid sagen, dass Du Hilfe brauchst. Oder Du sagst in der Schule, beim Sport oder bei anderen Eltern oder Personen Bescheid.
Unten auf der Seite findest du auch einen Podcast zu diesem Thema. Hör mal rein!
Selbstmelder
Wenn es Dir bei Deinen Eltern nicht mehr gut geht oder Du in Gefahr bist dort, kannst du dem Jugendamt Bescheid sagen. Das Jugendamt kann dich dann zu einer Person oder einer Einrichtung bringen, wo du bleiben kannst und sicher bist. Dort wird für Dich gesorgt. Das heißt „Inobhutnahme“. Man sagt auch: Das Jugendamt nimmt Dich in Obhut.
Wenn du zum Jugendamt gehst, nennt man das „Selbstmelder“. Das jugendamt kann Dich aber auch aus deiner Familie holen, wenn du Dich nicht selbst gemeldet hast. Dazu weiter unten.
Was ist Inobhutnahme?
Inobhutnahme bedeutet, dass das Jugendamt Dich aus Deiner Familie herausnimmt und Du bei einer anderen Person oder in einer Einrichtung wohnen kannst. Das Jugendamt ist dann auch für Dich verantwortlich: das Sorgerecht und das Vertretungsrecht gehen auf das Jugendamt über.
Wann wird eine Inobhutnahme gemacht?
Eine Inobhutnahme wird durchgeführt, wenn das Wohl des Kindes dringend in Gefahr ist. „Wohl des Kindes“ meint, dass es Dir gut geht. Dazu gehört Deine körperliche, geistige und seelische Situation. Das Wohl ist in Gefahr, wenn abzusehen ist, dass es Dir gesundheitlich oder psychisch nicht mehr gut gehen wird.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Deine Eltern gewalttätig sind, also wenn sie Dir weh tun. Aber auch, wenn Deine Eltern sich nicht mehr gut genug um Dich Kind kümmern können oder wollen.
Ob Deine Eltern an der Gefahr für das Kindeswohl schuld sind oder nicht, ist nicht wichtig. Wichtig ist, dass es Dir gut geht.
Die Gefahr muss dringend sein. Es muss also eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass Dein Wohl in Gefahr ist.
Was muss das Jugendamt beachten?
Wenn die Gefahr nicht dringend, also nicht wahrscheinlich genug ist, muss das Familiengericht entscheiden. Das Jugendamt darf nicht einfach so handeln. Das Jugendamt darf Dich nur auf eigene Entscheidung in Obhut nehmen, wenn eine dringende Gefahr vorliegt.
Wenn die Eltern nicht möchten, dass Du in Obhut des Jugendamtes kommst, können sie widersprechen. Das Jugendamt darf die Inobhutnahme aber tzrotzdem vornehmen, wenn ein Eilfall vorliegt und keine Zeit ist, das Familiengericht entscheiden zu lassen. Ein Eilfall liegt vor, wenn es schnell gehen muss.
Ein Beispiel ist, dass Du Verletzungen bekommen würdest, wenn das Jugendamt nicht einschreiten würde.
Wo bekomme ich Hilfe?
Die Inobhutnahme wird vom Jugendamt durchgeführt. Das richtige Jugendamt findest Du zum Beispiel im Internet. Suche einfach nach Deiner Stadt oder Deinem Wohnort und dem Wort „Jugendamt“. Du kannst zum Beispiel im Internet suchen: „Jugendamt Berlin„. Dann findest Du die Adresse. Du kannst aber zum Beispiel auch in der Schule, beim Sport, in anderen Gruppen oder bei Eltern von Deinen Freunden um Hilfe bitten.
Hör mal rein!
In unserem Podcast wird das Thema ausführlich erklärt.