Kindergeld

Auf einen Blick

Kindergeld bekommt man, damit man sich gut um seine Kinder kümmern kann. Das Kindergeld muss für die Kinder ausgegeben werden. Kindergeld bekommt man mindestens bis die Kinder erwachsen sind.

Unten auf der Seite findest du auch einen Podcast zu diesem Thema. Hör mal rein!

Was ist Kindergeld?

Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien. Es soll helfen, die Kosten für die Erziehung und Ausbildung der Kinder zu decken.

Für welche Kinder bekommt man Kindergeld?

Kinder im Sinne des Gesetzes sind:

  • Eigene Kinder (eheliche, nicht eheliche, adoptierte Kinder).
  • Stiefkinder (Kinder des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners), die in Deinem Haushalt leben.
  • Enkelkinder, wenn sie im Haushalt der Großeltern leben.
  • Pflegekinder, die dauerhaft in familienähnlicher Form in Deinem Haushalt leben und keinen Kontakt zu den leiblichen Eltern haben.
  • Geschwister, die als Pflegekinder im Haushalt aufgenommen wurden.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Auch wenn es zwei Elternteile gibt, kann immer nur eine Person das Kindergeld für ein Kind erhalten. In der Regel bekommt der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind lebt.

  • Wenn beide Elternteile zusammenleben, können sie entscheiden, wer das Kindergeld erhält. Diese Entscheidung kann jederzeit für die Zukunft geändert werden.
  • Bei getrenntlebenden Eltern kann der Elternteil das Kindergeld bekommen, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Wenn sich das Kind in beiden Haushalten etwa gleichmäßig aufhält (sogenanntes Wechselmodell), können die Eltern festlegen, wer das Kindergeld erhalten soll. Wenn sie sich nicht einigen können, entscheidet das Familiengericht.

Wann bekommt man Kindergeld?

Kindergeld bekommst Du, wenn Du

  • Deutscher Staatsangehöriger bist und in Deutschland lebst.
  • In Deutschland wohnst und aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz kommst oder eine gültige Niederlassungserlaubnis hast oder annerkannt geflüchtet bist oder asylberechtigt bist.

Unter bestimmten Voraussetzungen bekommst Du auch Kindergeld, wenn du nicht in Deutschland lebst.

Wie lange bekommt man Kindergeld?

Der Staat zahlt Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes, ohne besondere Bedingungen. Danach gibt es Kindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Bis zum 21. Geburtstag: Wenn das Kind arbeitslos ist und bei der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder einer anderen Arbeitsvermittlung als arbeitssuchend gemeldet ist. Das Kind darf außerdem kein Bürgergeld beziehen.
  • Bis zum 25. Geburtstag: Wenn das Kind:
    • Eine Berufsausbildung macht (z. B. Studium, Ausbildung),
    • Einen Freiwilligendienst im In- oder Ausland leistet (z. B. FSJ, Bundesfreiwilligendienst),
    • Aktuell keinen Ausbildungsplatz findet und sich um eine Ausbildungsstelle bemüht (Nachweise müssen bei der Familienkasse vorgelegt werden).

Wichtig: Hat das Kind bereits eine Ausbildung abgeschlossen und arbeitet danach mehr als 20 Stunden pro Woche, endet der Anspruch auf Kindergeld. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Ausbildungsverhältnisse, z. B. ein Referendariat.

Tipp: Wenn das Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung hat und deshalb nicht für sich selbst sorgen kann, wird das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt. Die Behinderung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld beträgt aktuell 250 Euro pro Monat für jedes Kind. Ab dem 1. Januar 2025 wird es auf 255 Euro pro Monat erhöht.

Kann man Kindergeld rückwirkend beantragen?

Ja! Du kannst das Kindergeld für bis zu sechs Monate rückwirkend erhalten, wenn die Anspruchsvoraussetzungen in dieser Zeit erfüllt waren.

Wie beantragt man Kindergeld?

  • Der Kindergeldantrag muss schriftlich bei der Familienkasse gestellt werden.
  • Der Antrag kann in Papierform oder online eingereicht werden.
  • Auch andere Personen oder Stellen, wie z. B. das Jugendamt oder Sozialamt, können den Antrag stellen, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Kindergeldabzweigung

Wenn die Person, die das Kindergeld erhält, sich nicht um das Kind kümmert, kann das Kindergeld direkt an das Kind gezahlt werden. Oder auch an die Person, die sich tatsächlich um das Kind kümmert. Das nennt man Kindergeldabzweigung.

Hör mal rein!

In unserem Podcast wird das Thema ausführlich erklärt.