Mutterschaftsgeld

Auf einen Blick

Mutterschaftsgeld bekommt man als Mutter nach der Geburt, damit man eine Zeit nicht arbeiten muss. In der Zeit kann man sich um das neue Baby kümmern.

Unten auf der Seite findest du auch einen Podcast zu diesem Thema. Hör mal rein!

Was ist Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld ist eine Geldleistung, die Du statt deines Einkommens erhältst, wenn Du schwanger und / oder Mutter bist und vor oder nach der Geburt nicht arbeiten darfst.

Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld kann entweder von der Krankenkasse oder vom Bundesamt für Soziale Sicherung gezahlt werden.

Die Krankenkasse zahlt Dir das Mutterschaftsgeld, wenn Du als schwanger Frau oder Mutter

  1. berufstätig bist und
  2. selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bist (eine Familienversicherung reicht nicht aus).

Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt das Mutterschaftsgeld, wenn Du nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, sondern:

  • privat krankenversichert bist,
  • bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert bist,
  • wegen der Mutterschutzfristen nicht arbeiten darfst oder
  • wenn Dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Mutterschutzfristen nach der Geburt beendet hat. Voraussetzung ist, dass Du vor der Geburt gearbeitet hast.

Ich bin Selbstständige – bekomme ich trotzdem Mutterschaftsgeld?

Als Selbstständige bekommst Du nur in besonderen Fällen Mutterschaftsgeld.

Privatversicherte Selbstständige:

Wenn Du privat krankenversichert bist, bekommst Du kein Mutterschaftsgeld. Du kannst aber Krankentagegeld erhalten, wenn Deine Versicherung das abdeckt und Du während des Mutterschutzes nicht oder nur wenig gearbeitet hast. Wenn Du diese Versicherung nicht hast, kannst Du ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung bekommen.

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige:

Wenn Du Dich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert hast, kannst Du Mutterschaftsgeld bekommen, wenn Du Anspruch auf Krankengeld hast.

Ich bin arbeitslos – bekomme ich trotzdem Mutterschaftsgeld?

Wenn Du während der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld bekommst, erhältst Du Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe Deines bisherigen Arbeitslosengeldes.

Wenn Du Bürgergeld beziehst, bekommst Du kein Mutterschaftsgeld. Du kannst aber ab der 13. Schwangerschaftswoche einen „schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf“ erhalten. Dieser wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem das Kind geboren wird. Zusätzlich kannst Du einmalige Leistungen für eine notwendige Erstausstattung beantragen.

Wenn Du arbeitslos aber nicht krankenversichert bist, hast Du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Wieviel Mutterschaftsgeld steht mir zu?

  • Von der Krankenkasse: Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Der Höchstbetrag ist 13 € pro Tag. Wenn der durchschnittliche Nettolohn höher ist, zahlt der Arbeitgeber die Differenz.
  • Vom Bundesamt für Soziale Sicherung: Das Mutterschaftsgeld beträgt insgesamt maximal 210 €.

Wie lange kann ich Mutterschaftsgeld beziehen?

Mutterschaftsgeld bekommst Du während der Mutterschutzfristen und am Tag der Geburt gezahlt. Die Fristen beginnen 6 Wochen vor der Geburt und enden 8 Wochen nach der Geburt. Insgesamt kannst Du also 14 Wochen lang Mutterschaftsgeld bekommen. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder Kindern mit Behinderung kann der Zeitraum auf 18 Wochen verlängert werden.

Wie und wo beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld muss beantragt werden.

  • Wo stelle ich den Antrag?Bei der gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
  • Wie funktioniert es?Die Antragsformulare gibt es oft auf den Webseiten der Krankenkassen. Weitere Informationen zum Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung gibt es auf deren Webseite (Bundesamt Soziale Sicherung).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?Du brauchst eine Bescheinigung vom Arzt oder der Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin. Nach der Geburt musst Du die Geburtsurkunde einreichen, um das Mutterschaftsgeld auch nach der Geburt zu bekommen.

Bekomme ich auch Geld von meinem Arbeitgeber?

Ein Arbeitgeberzuschuss wird gezahlt, wenn der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes mehr als 13 € pro Tag beträgt. Dein Arbeitgeber zahlt dann die Differenz zwischen den 13 € und Deinem tatsächlichen Nettolohn.

Beispiel: Wenn Du in den letzten drei Monaten ein monatliches Nettogehalt von 2.100 € hattest, beträgt Dein täglicher Nettolohn 70 € (2.100 € / 30 Tage). Die Krankenkasse zahlt 13 € pro Tag, und der Arbeitgeber zahlt den Rest von 57 € (70 € – 13 €).

Was wird beim Arbeitgeberzuschuss nicht berücksichtigt?

  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Einmalige Zahlungen (z. B. Bonus)
  • Tage, an denen Du wegen Kurzarbeit oder Arbeitsausfällen kein Gehalt bekommen hast.

Der Arbeitgeberzuschuss musst Du direkt beim Arbeitgeber beantragen. Aber zuerst muss der Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt werden.

Hör mal rein!

In unserem Podcast wird das Thema ausführlich erklärt.