Erkrankung der Eltern

Auf einen Blick

Wenn Eltern krank sind, können die Eltern sich manchmal nicht mehr so gut um ihre Kinder und um den Haushalt (also Waschen, Kochen, Putzen…) kümmern. Dann können sie Hilfe bekommen. Meistens kommt eine Person nach Hause. Die übernimmt dann die Aufgaben.

Leistungen für Eltern mit Erkrankungen

In Deutschland gibt es verschiedene Hilfen für Eltern mit Erkrankungen. Im Folgenden werden die wichtigsten Unterstützungsleistungen im Überblick dargestellt:

Elternassistenz

Die Elternassistenz ist dafür da, die Eltern bei der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen. Wenn du eine Elternassistenz bekommst, kommt eine Person zu dir nach Hause und hilft dir dabei, Dich um deine Kinder zu kümmern. Du bleibst aber trotzdem die Erziehungsperson und entscheidest, wie alles gemacht wird. Ort, Zeit und Umfang der Hilfe richten sich nach dem konkreten Bedarf. Du bekommst also genau das, was Du brauchst.

Elternassistenz bekommst Du nur auf Antrag. Die Assistenz wird meistens vom Träger der Eingliederungshilfe, manchmal aber auch von der Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung gewährt. Das kommt auf den Einzelfall an. Entweder wird Dir direkt eine Assistenzperson zur Verfügung gestellt. Du kannst auch Geld bekommen, um dir selber eine geeignete Person zu suchen.

Haushaltshilfe

Wenn Du versichert bist, kannst Du eine Haushaltshilfe erhalten, wenn Du wegen einer Krankenhausbehandlung, einem Kuraufenthalt oder wegen Rehamaßnahmen den Haushalt nicht weiterführen kannst. Die Haushaltshilfe ist eien Fachkraft, die sich um den haushalt kümmert. Die Kosten hierfür übernimmt die Behöde, die auch den Krankenhausaufenthalt selber bezahlt. Meist ist das die Krankenkasse.

Eine Haushaltshilfe bekommst Du nur, wenn in deinem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung lebt und keine andere Person, mit der Du zusammen lebst, den Haushalt führen kann.

Wenn du Volljährig bist musst du zudem eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlung beträgt je Kalendertag mindestens fünf Euro und höchstens 10 Euro.

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bekommst Du, wenn du den Haushalt nicht selbstständig führen kannst und nicht von der Versicherung eine Hilfe bekommst.

Unter diesen Voraussetzungen bekommst Du Hilfe zur Weiterführung des Haushalts:

  • weder Du, noch andere Personen, mit denen Du zusammen wohnst, können den Haushalt weiterführen,
  • der Haushalt muss aber weitergeführt werden,
  • Du kannst für einen gewissen Zeitraum den Haushalt nicht führen, danach aber schon.

Wenn Du die Hilfe bekommst, kommt eine Haushaltshilfe und übernimmt das, was gemacht werden muss. Die Hilfen umfassen die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen und alle Tätigkeiten, die für die Weiterführung des Haushalts erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel die Betreuung von Kleinkindern, Hausaufgabenhilfe und auch Waschen, Einkaufen oder Putzen sein. Übernehmen Angehörige, Nachbarn oder andere nahestehende Personen die Aufgaben, so können sie hierfür einen Geldbetrag bekommen. Ansonsten übernimmt das Sozialamt die angemessenen Kosten für eine Fachkraft.

Das jeweils zuständige Sozialamt lässt sich über die Website verwaltung.bund.de ermitteln.