Kitaplatz

Auf einen Blick

Wenn man keinen Kitaplatz für sein Kind hat, kann man einen Platz fordern. Dann muss einem gesagt werden, welchen Platz man bekommen kann. Der Platz muss für die Familie passen.

 

Unten auf der Seite findest du auch einen Podcast zu diesem Thema. Hör mal rein!

Das Recht auf einen Kitaplatz

In diesem Abschnitt wird erklärt, was das Recht auf einen Kitaplatz bedeutet und welche Rechte Eltern und ihre Kinder haben.

Welches Recht in welchem Alter?

Ob ein Kind einen Anspruch auf einen Kitaplatz hat und wie viel Betreuung es bekommen kann, hängt vom Alter ab.

Kinder unter einem Jahr

Ist das Kind unter einem Jahr hat es unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf einen Kitaplatz.

1. Das Kind braucht eine Betreuung in einer Kita, um sich gut zu entwickeln und um zu lernen, wie es selbstständig und in der Gemeinschaft leben kann.

2. Die Eltern müssen:

– arbeiten oder nach Arbeit suchen,
– bald eine Arbeit beginnen,
– in einer Ausbildung sein (beruflich, Schule, oder Hochschule),
– oder Unterstützung bekommen, um eine Arbeit zu finden (nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs, auch Bürgergeld genannt).
– Es reicht aus, wenn Eltern eine dieser Bedingungen unter Punkt zwei erfüllen und nicht alle drei gleichzeitig.

Das bedeutet: Wenn die Bedingungen erfüllt sind, hat das Kind ein Recht auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter / einem Tagesvater.

Hinweis: Obwohl das Gesetz klar sagt, dass Kinder unter einem Jahr gefördert werden müssen, meinen die Gerichte, dass Eltern dieses Recht nicht einklagen können. Außerdem wird erwartet, dass das Kind einen besonderen Bedarf hat, um einen Platz zu bekommen, zum Beispiel weil es besondere Förderung braucht. Wenn man dringend einen Platz braucht, sollten man trotzdem versuchen, ihn zu bekommen.

Kinder zwischen einem und drei Jahren

Ist das Kind zwischen 1 und 3 Jahren alt, hat es automatisch einen Anspruch auf einen Kitaplatz. Das bedeutet, der Anspruch auf Betreuung gilt ab dem 1. Geburtstag bis zum 3. Geburtstag. Ab dem 3. Geburtstag gilt dann das Recht auf Betreuung für ältere Kinder (siehe den nächsten Abschnitt). Weitere Bedingungen müssen nicht erfüllt werden.

Das bedeutet: Wenn das Kind in diese Altersgruppe fällt, hat es das Recht auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter / einem Tagesvater.

Kinder über drei Jahren

Ist das Kind mindestens drei Jahre alt und geht noch nicht in die Schule, hat es einen Anspruch auf einen Kitaplatz.

Das bedeutet, dass das Kind ab seinem dritten Geburtstag bis zum Schulanfang einen Anspruch auf Förderung hat. Danach gibt es andere Betreuungsmöglichkeiten, die hier nicht erklärt werden. Es gibt keine weiteren Bedingungen, die erfüllt werden müssen.

Das bedeutet: Wenn das Kind drei Jahre alt wird, hat es das Recht, in eine Kindertagesstätte zu gehen. Dieses Recht beginnt, sobald das Kind das entsprechende Alter erreicht.

Wenn Ihr Kind zum Beispiel im Dezember drei Jahre alt wird, hat es ab diesem Geburtstag im Dezember Anspruch auf einen Platz.

Welche Art von Betreuung gibt es?

Es gibt laut Gesetz zwei Möglichkeiten, die das Jugendamt zur Betreuung von Kindern anbieten kann:

1. Betreuung in einer Kindertagesstätte oder
2. Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater (Kindertagespflege).

Eine Kindertagesstätte ist eine Einrichtung, in der Kinder für einen Teil des Tages von Fachleuten betreut und gefördert werden. Diese Fachleute haben normalerweise eine Ausbildung als Erzieherinnen oder Erzieher. Beispiele für solche Einrichtungen sind Kindergärten, Kitas und Kinderkrippen. Wichtig ist, dass dort nach einem bestimmten Konzept gearbeitet wird.

Die Kindertagespflege ist etwas anderes. Hier betreuen Einzelpersonen die Kinder, die nicht in einer Einrichtung arbeiten. Diese Personen können eine Ausbildung als Erzieher oder Sozialpädagoge haben, aber das ist nicht unbedingt notwendig. In einfachen Worten bedeutet Kindertagespflege, dass Kinder von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden.

Wenn es in einer Kindertagesstätte keinen Platz gibt oder der Platz nicht rechtzeitig verfügbar ist, kann das Jugendamt die Eltern auf einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater verweisen. Das Gleiche gilt auch andersherum: Wenn Eltern eine Tagespflegeperson wünschen, aber ein Platz in einer Kindertagesstätte frei ist, können sie dorthin verwiesen werden.

Die Wahl zwischen städtischen und privaten Kindertagesstätten

Einige Kindertagesstätten werden von der Stadt oder Gemeinde betrieben (das nennt man öffentlich-rechtliche Trägerschaft). Andere Kindertagesstätten werden von Kirchen, gemeinnützigen Organisationen oder privaten Betreibern geführt (das nennt man freie Trägerschaft).

Sie als Eltern haben nicht immer die freie Wahl, ob Ihr Kind in eine städtische Kita oder eine von einer Kirche oder einem privaten Betreiber geführte Kita geht. Wenn nur noch Plätze in einer städtischen Kita frei sind, müssen Eltern diesen Platz annehmen, auch wenn sie eine andere Kita bevorzugen würden. Diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn es keine anderen freien Plätze gibt. Wenn genügend Plätze in beiden Arten von Kitas verfügbar sind, können Sie frei wählen, welche sie möchten.

Frühkindliche Förderung ist mehr als nur Aufsicht

Das Kind soll in der Kita oder Kindertagespflege gefördert werden.

Das ist mehr als nur Aufsicht und Betreuung. Die Förderung umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung und hilft dem Kind, sich sozial, emotional, körperlich und geistig zu entwickeln. Dabei werden auch wichtige Werte und Regeln vermittelt. Die Förderung richtet sich nach dem Alter, dem Entwicklungsstand, den Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des Kindes. Auch die Herkunft wird dabei berücksichtigt.

Diese Punkte sind wichtig, weil die Eltern dieses Argument nutzen können, wenn ihnen eine Tagespflegeperson vorgeschlagen wird, bei der sie Zweifel haben. Sie könnten unsicher sein, ob diese Person wirklich Bildung, Erziehung und Entwicklung richtig fördern kann. Eltern haben die Möglichkeit, eine Tagespflegeperson aus guten Gründen abzulehnen. Wenn Sie an deren Eignung zu zweifeln, können sie das in einem Widerspruchsschreiben angeben.

Wie groß darf die Entfernung des Betreuungsplatzes vom Wohnort sein?

Die Gerichte sind sich nicht immer einig darüber, wie weit der Betreuungsplatz vom Wohnort entfernt sein darf. Die meisten Gerichte sagen, dass man jeden Fall einzeln betrachten muss. Dabei ist besonders wichtig, wie weit der Betreuungsplatz vom Arbeitsplatz der Eltern entfernt ist. Man muss also die gesamte Zeit betrachten, die die als Eltern für den Weg brauchen. Es ist auch wichtig, ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt. Meistens werden Wege, die länger als 30 Minuten dauern, als zu weit angesehen.

Normalerweise wird der nächstgelegene Betreuungsplatz am Wohnort des Kindes als passend angesehen. Es ist für Kinder und Eltern in der Regel zumutbar, öffentliche Verkehrsmittel oder das eigene Auto zu benutzen, um zur Betreuung zu kommen. Sie müssen aber keinen Mietwagen oder ein Car-Sharing-Auto nehmen, um weiter entfernte Betreuungsplätze noch rechtzeitig zu erreichen.

Wie lange kann mein Kind in der Kita betreut werden?

Die Gerichte sagen, dass der zeitliche Umfang der Betreuung vom persönlichen Bedarf der Eltern abhängt.

Dieser Bedarf wird von den Eltern selbst festgelegt. Sie können frei entscheiden, ob sie eine Halbtags- oder Ganztagsbetreuung möchten. Das gilt unabhängig davon, ob sie arbeiten oder nicht.

Die Ganztagsbetreuung muss mindestens 8 bis 9 Stunden, in manchen Fällen auch bis zu 10 Stunden pro Tag dauern. Dabei müssen die Bedürfnisse der Eltern berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Dauer und Lage ihrer Arbeitszeit.

Wenn die Eltern einen längeren Weg zur Arbeit haben und dadurch mehr Zeit brauchen, um das Kind zu bringen und abzuholen, haben sie Anspruch auf eine längere Betreuungszeit. Auch wenn ihre Arbeitszeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten liegen, müssen z.B. Betreuungszeiten bis in die Abendstunden oder früh am Morgen (ab 07:00 Uhr) möglich sein.

Allerdings gibt es eine Grenze: Das Wohl des Kindes. Betreuungszeiten bis spät in den Abend (z.B. bis 23:00 Uhr) werden aus Rücksicht auf das Kindeswohl abgelehnt.

Kann ich mir eine bestimmten Einrichtung aussuchen?

Die Gerichte sagen, dass jedes Kind das Recht auf einen Platz in einer geeigneten Tageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson hat. Es gibt aber normalerweise kein Recht auf einen bestimmten Platz in einer von den Eltern gewünschten Einrichtung. Das heißt, die Eltern können nicht immer den Platz wählen, den sie möchten.

Eine Ausnahme gibt es, wenn in der gewünschten Einrichtung ein freier Platz ist, der zum Bedarf des Kindes passt. Dann gilt das gesetzlich geregelte Wunsch- und Wahlrecht.

Trotzdem kann es schwer sein, dieses Recht durchzusetzen. Oft gibt es keinen freien Platz in der gewünschten Einrichtung. Außerdem sagen manche Gerichte, dass, wenn Eltern bereits einen anderen Platz angenommen haben, sie nicht mehr klagen können. In einem solchen Fall müssten Sie als Eltern den Platz, den Sie eigentlich nicht wollen, erst aufgeben, bevor sie in einem Eilverfahren klagen können.

Ich habe selbst einen Betreuungsplatz gefunden – bekomme ich die Kosten erstattet?

Die Gerichte sagen, dass ein Kind Anspruch darauf hat, die Kosten ersetzt zu bekommen, wenn die Eltern selbst einen Betreuungsplatz organisiert haben.

Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen:

  • Das Jugendamt bietet keinen passenden Betreuungsplatz an.
  • Die Eltern (also die Sorgeberechtigten des Kindes) müssen dem Jugendamt vorher mitteilen, dass sie sich selbst einen Kitaplatz oder eine Tagespflegeperson suchen werden.
  • Das Kind muss alt genug sein, um Anspruch auf einen Betreuungsplatz zu haben.
  • Es muss dringend sein, das Kind unterzubringen, und die Eltern können nicht darauf warten, dass das Jugendamt oder das Gericht eine Entscheidung trifft. Dies ist oft der Fall, wenn das Jugendamt den Antrag abgelehnt hat oder wenn die Eltern rechtzeitig einen Platz beantragt haben, aber das Jugendamt noch keine Entscheidung getroffen hat.

Das bedeutet: Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, müssen die Kosten in angemessener Höhe erstattet werden. „Angemessen“ bedeutet, dass die Eltern keinen Platz in einer teuren Luxuseinrichtung wählen dürfen, um die Kosten ersetzt zu bekommen.

  • Die vollen Kosten werden aber nur dann übernommen, wenn die Eltern selbst keinen eigenen Kostenbeitrag zahlen müssen.
  • Das Gesetzt sagt, dass Eltern normalerweise einen Teil der Kosten für die Betreuung bezahlen müssen. Wie viel sie zahlen, hängt von ihrem Einkommen und anderen Faktoren ab.
  • Das Grundprinzip lautet: Wer mehr verdient, zahlt mehr. Wenn  Eltern mit hohem Einkommen ohnehin viel zahlen müssten, bekommen sie keine Erstattung, wenn die Kosten der selbst organisierten Betreuung nicht höher sind als ihr Beitrag.

Wenn Eltern die Kosten für einen selbst organisierten Kitaplatz zurückbekommen möchten, muss genau geprüft werden, wieviel ein Platz in einer städtischen Kita oder geförderten Einrichtung gekostet hätte.

Dabei hilft die Gebührenordnung der Stadt. Die Berechnung ist oft kompliziert. Manche Städte haben auf ihren Internetseiten Rechner, mit denen man den Kitabeitrag berechnen kann.

Verdienstausfall – bekomme ich Schadenersatz?

Am Anfang war unklar, ob Eltern Schadensersatz wegen Verdienstausfalls fordern können. Der Anspruch auf einen Kitaplatz steht laut Gesetz dem Kind und nicht den Eltern zu. Deshalb wurde argumentiert, dass die Regelung nur das Kind schützt und nicht die Eltern.

Inzwischen gibt dazu es ein neues wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs.

– Der Bundesgerichtshof erkennt nun an, dass Eltern Schadensersatz für Verdienstausfall fordern können, wenn kein passender Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
– Wenn ein passender Betreuungsplatz verfügbar ist und die Eltern diesen ablehnen oder kündigen, können sie keinen Verdienstausfall geltend machen.

Es ist noch nicht ganz geklärt, wie viel Eltern selbst tun müssen, um sich einen Betreuungsplatz zu suchen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eltern Anspruch auf Kostenerstattung haben, auch wenn sie sich selbst einen Kitaplatz besorgen könnten und die Kosten erstattet bekommen (siehe oben).

Aber auch wenn die Suche nach einem passenden Platz erfolglos war, haben Eltern Anspruch auf Verdienstausfall.

Es bleibt unklar, ob Eltern überhaupt Anstrengungen unternehmen müssen, um selbst einen Platz zu finden, und wie viel sie tun müssen, um Verdienstausfall geltend zu machen.

Hör mal rein!

In unserem Podcast wird das Thema ausführlich erklärt.