Arbeitsrecht
Auf einen Blick
Menschen, die Arbeiten gehen, müssen sich manchmal auch noch um ihre Familie kümmern. Es gibt Möglichkeiten, damit beides möglich ist: Familie und Beruf.
Einführung
In Deutschland gibt es Regeln über das Arbeiten gehen. Zum Beispiel gibt es Regeln darüber, wie lange jemand arbeiten darf. Die meisten Regeln sind dafür da, die arbeitende Person zu schützen. Hier soll es um Regeln gehen, die sich auf Familie, Beruf und Arbeit auswirken.
Teilzeitarbeit
Du hast in bestimmten Fällen das Recht, Teilzeit zu arbeiten. Normalerweise arbeiten Menschen 40 Stunden pro Woche. Man kann aber auch nur einen Teil davon arbeiten, zum Beispiel 20 Stunden. Das nennt man dann Teilzeitarbeit. Der Vorteil ist, dass Du den Rest der Zeit zum Beispiel mit deiner Familie verbringen kannst. Du bekommst dann aber auch weniger Gehalt.
Unter diesen Voraussetzungen muss Dein Arbeitgeber Dir Teilzeitarbeit erlauben:
- Du arbeitest bereits mehr als sechs Monate dort.
- Du hast die Teilzeitarbeit mindestens drei Monate vorher schriftlich verlangt.
- Beim Arbeitgeber müssen normalerweise mehr als 15 Personen arbeiten.
- Es sprechen keine betriebliche Gründe gegen die Teilzeitarbeit.
Du solltest daran denken, dass Dein Arbeitgeber dir nicht wieder eine Vollzeit Stelle von 40 Stunden geben muss, auch wenn du wieder mehr arbeiten möchtest.
Brückenteilzeit
Du hast auch die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum in Teilzeit zu gehen. Es wird vorher festgelegt wie lange. Danach hast Du das Recht, wieder Vollzeit zu arbeiten.
Elternzeit
Elternzeit ist das Recht, für eine Zeit lang nicht zu arbeiten, wenn du dich um dein Baby kümmern möchtest. Du kannst bis zu 3 Jahre Elterzeit nehmen. Danach hast du das Recht, zurück an deinen alten Arbeitsplatz zu gehen. Dein Arbeitgeber kann dir in der Elternzeit nur mit Ausnahmen kündigen.
Während der Elternzeit bekommst du kein Gehalt. Du musst deinem Arbeitgeber rechtzeitig und schriftlich Bescheid sagen, dass du Elternzeit nehmen möchtest.
Rechtzeitig heißt Folgendes:
- Für den Zeitraum bis zum dritten Geburtstag des Kindes musst du die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn mitteilen.
- Für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag musst du die Elternzeit spätestens 13 Wochen vorher mitteilen.
Während der Elternzeit kannst du in Teilzeit zu arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei aber nicht mehr als 32 Stunden pro Woche sein.
Pflegezeit
Du kannst Dich für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, wenn Du einen nahen Angehörigen bei dir zu Hause pflegen musst.
Das geht unter diesen Voraussetzungen:
- Du hast ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
- Bei Deinem Arbeitgeber sind normalerweise mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
- Die Pflegebedürftigkeit deines Angehörigen ist nachgewiesen.
- Du hast die Pflegezeit spätestens zehn Tage vor Beginn angekündigt.
Die Pflegezeit muss in einem zusammenhängenden Zeitabschnitt genommen werden. Um während der Pflegezeit Deien Lebensunterhalt abzusichern, kannst du ein zinsloses Darlehen bekommen. Das bedeutet Dir wird Geld geliehen. Das musst Du aber wieder zurückzahlen. Das Darlehen muss beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden.
Der Arbeitgeber kann Dir während der Pflegezeit grundsätzlich nicht kündigen.
Familienpflegezeit
Die Familienpflegezeit dient ebenfalls der besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Du kannst dich für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Im Unterschied zur Pflegezeit kannst du Familienpflegezeit nur bei Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder mehr Beschäftigten durchsetzen.
Dies sind die Voraussetzungen:
- Du hast ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
- Beim Arbeitgeber sind normalerweise 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt (Auszubildende werden nicht mitgezählt).
Die Höchstdauer der Familienpflegezeit darf 24 Monate nicht überschreiten. Deine wöchentliche Arbeitszeit muss während der Familienpflegezeit mindestens 15 Stunden betragen.
Du musst Deinem Arbeitgeber spätestens acht Wochen vorher schriftlich Bescheid sagen. Dann wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, wie viel Du weiterhin arbeitest. Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen muss nachgewiesen werden.
Währen der Familienpflegezeit kann Dir nur mit Ausnahmen gekündigt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit zu kombinieren.
Auch während der Familienpflegezeit können Beschäftigte vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen erhalten (siehe oben).
Altersteilzeit
Altersteilzeit kannst du nehmen, wenn du 55 Jahre oder älter bist. Die Altersteilzeit schafft die Möglichkeit, den Übergang zwischen Arbeitsleben und Ruhestand möglichst angenehm zu gestalten. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können sich durch die Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf den Ruhestand vorbereiten und Arbeitgebern bietet es die Möglichkeit, weiterhin von der Erfahrung und Expertise älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu profitieren.
Du kannst deinen Arbeitgeber aber nicht rechtlich zwingen, dass er dir die Möglichkeit der Altersteilzeit gibt.