Sorgerecht - Sonderfälle

Auf einen Blick

Es gibt besondere Situationen, in denen das Sorgerecht anders ist als normalerweise. Das ist zum Beispiel so, wenn das Kind in einer Einrichtung oder bei Pflegeeltern lebt. Ein anderer Fall ist, wenn die Eltern sich trennen oder scheiden lassen. Auch bei Eltern unter 18 Jahren gibt es Besonderheiten.

Podcasts zu diesem Thema indest du im Hauptartikel zum Sorgerecht.

Mein Kind lebt bei Pflegeeltern oder in einer Jugendhilfeeinrichtung – wer entscheidet wann?

Wenn Dein Kind bei Pflegeeltern oder in einer Jugendhilfeeinrichtung lebt, muss geklärt werden, wer welche Entscheidungen für das Kind treffen darf.

Zum Beispiel: Dürfen die Pflegeeltern ohne Dein Wissen (also ohne das Wissen der leiblichen Eltern) mit den Lehrern sprechen? Dürfen sie einer Operation zustimmen? Dürfen Betreuer das Kind ohne Deine Erlaubnis auf einen Ausflug mitnehmen?

Das Gesetz sagt, es kommt darauf an, wie wichtig die Entscheidung für das Kind ist. Bei wichtigen Entscheidungen, die schwer zu ändern sind und die das Leben des Kindes stark beeinflussen, müssen die Pflegeeltern immer die Erlaubnis der leiblichen Eltern einholen. Solche Entscheidungen nennt man „Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung“.

Bei Entscheidungen, die oft vorkommen und keine großen Auswirkungen auf das Kind haben, dürfen die Pflegeeltern oder Betreuer selbst entscheiden. Diese nennt man „Angelegenheiten des täglichen Lebens“.

„Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung“ sind zum Beispiel Operationen.
Angelegenheiten des täglichen Lebens“ sind zum Beispiel Lehrergespräche oder Freizeitangelegenheiten.

Wie wird das Sorgerecht nach einer Trennung oder Scheidung geregelt?

Wenn Du nicht mehr mit dem anderen Elternteil zusammen lebst, muss das Sorgerecht geregelt werden. Dabei kommt es auf das Sorgerecht vor der Trennung an.

Du und das andere Elternteil hattet vor der Trennung ein gemeinsames Sorgerecht?

In diesem Fall bleibt das Sorgerecht normalerweise auch nach der Trennung bei beiden Elternteilen. Das Gesetz sagt, dass das Sorgerecht nur in besonderen Fällen einem Elternteil allein gegeben wird. Dabei ist wichtig, was am Gut für das Kind ist.

Hinweis: Es ist nicht einfach, nach einer Trennung oder Scheidung das alleinige Sorgerecht zu bekommen. In den meisten Fällen (etwa 97 %) behalten beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Wenn das Gericht entscheidet, das Sorgerecht einem Elternteil zu geben, bekommen meistens die Mütter das Sorgerecht.

Du und der andere Elternteil hattet vor der Trennung kein gemeinsames Sorgerecht?

In diesem Fall muss eine Änderung des Sorgerechtes von einem Elternteil beantragt werden. Wenn z.B. die Mutter vor der Trennung das Sorgerecht hatte, kann der Vater das Sorgerecht voll oder in Teilen beantragen. Das Familiengericht entscheidet dann, welche Verteilung des Sorgerechts am besten für das Kind ist.

Wenn Eltern getrennt leben, können sie nicht mehr so gemeinsam für das Kind entscheiden wie Eltern, die zusammenleben. Deshalb verlangt das Gesetz, dass beide Eltern nur bei wirklich wichtigen Fragen zusammen entscheiden müssen.

In wichtigen Entscheidungen, die das Kind stark betreffen, musst Du zusammen mit dem anderen Elternteil entscheiden.

Bei Dingen des täglichen Lebens darf der Elternteil entscheiden, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt.

Minderjährige Eltern

Wenn Du minderjährig bist und ein Kind hast, besitzt Du nur einen Teil des Sorgerechts. Du hast das Recht, Dich um die Pflege und Erziehung Deines Kindes zu kümmern und darüber zu entscheiden.

Da Du selbst minderjährig bist, darfst Du Dich nicht um das Geld oder Eigentum Deines Kindes kümmern und es auch nicht rechtlich vertreten.

Der Teil des Sorgerechts, den Du als minderjähriger Elternteil nicht übernehmen kannst, muss von jemand anderem übernommen werden. Es gibt zwei Möglichkeiten:

Entweder kümmert sich der volljährige Elternteil, der das Sorgerecht hat, darum oder das Kind bekommt zusätzlich einen Vormund. Ein Kind bekommt einen Vormund, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, es rechtlich zu vertreten.