Von wem bekomme ich Leistungen der Eingliederungshilfe?

Auf einen Blick

Du bist vielleicht nicht sicher, von wem du Hilfe bekommst. Wir empfehlen dir in dem Fall, deinen Antrag an den Träger der Eingliederungshilfe zu schicken. Den findest du im Internet, wenn du „Träger der Eingliederungshilfe“ und deinen Wohnort angibst. 

Wenn du weiter liest erfährst du, von wem du Leistungen der Eingliederungshilfe erhältst. Eigentlich erbringt nicht nur der Träger der Eingliederungshilfe (unser Tipp) Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch der Träger der Jugendhilfe kann zum Beispiel zuständig sein. Darum ist gar nicht so leicht zu beantworten, wohin du deinen Antrag schicken solltest.

Sachliche Zuständigkeit

Zunächst musst du herausfinden, was für eine Behörde zuständig ist. 

Wenn man einen neuen Personalausweis braucht, muss man zum Beispiel zum Bürgeramt gehen. 

Das nennt man sachliche Zuständigkeit.  

Dies solltest du beachten:

Am Wichtigsten für Leistungen der Eingliederungshilfe sind:

  • die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie
  • die Träger der Eingliederungshilfe.

Dabei gilt meistens:

  • Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen
    ⇒ ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig.
  • In allen anderen Fällen
    ⇒ ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig. 

Bei Unsicherheit können dir die Verfahrenslotsen bei deinem Jugendamt helfen.

Örtliche Zuständigkeit

Bevor du deinen Antrag abschickst, brauchst du noch die Adresse des Trägers. Das nennt man örtliche Zuständigkeit. Dabei musst du beachten, dass jede Stadt einen eigenen Leistungs-Träger hat. Die Adressen findest du im Internet.

Das gibst du ein:

  • „Eingliederungshilfeträger“ + [dein Wohnort] oder
  • „Jugendhilfeträger“ + [Wohnort deiner Eltern].

Beispiel: Wenn eine Person in Dortmund wohnt, dann schickt sie ihren Antrag an den Träger der Eingliederungshilfe in Dortmund.